Satzung (page 8)

§ 8 Organe des Vereines

Organe des Vereins sind:

  • der Vorstand
  • der erweiterte Vorstand 
  • die Mitgliederversammlung

§ 9 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus dem

  • Vorsitzenden (1. Vorsitzender)
  • stellvertretenden Vorsitzenden (2. Vorsitzender)
  • Kassier (Schatzmeister)
  • Schriftführer
  • sportlichen Leiter
  • Bereichsleiter Breitensport

(2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten (Vorstand im Sinne des § 26 BGB). Jeder ist einzeln vertretungsberechtigt.

(3) Der Vorstand wird durch den Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstands im Amt. Vorstandsmitglieder können ihr Amt jederzeit niederlegen, sofern dies nicht zur Unzeit erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ablauf der Amtsperiode aus, so ist vom erweiterten Vorstand für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied hinzu zu wählen.

(4) Wiederwahl ist möglich.

(5) Verschiedene Vorstandsämter können von einer Person nur dann wahrgenommen werden, wenn ein Vorstandsmitglied frühzeitig ausscheidet und dieses Amt durch eine Nachwahl im erweiterten Vorstand nicht besetzt werden kann. Das gilt jedoch nur bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Insbesondere können jedoch Vorstandsmitglieder kein weiteres Amt in einem Aufsichtsorgan des Vereins wahrnehmen.

(6) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Im Innenverhältnis gilt, dass der Vorstand zum Abschluss von Rechtsgeschäften jeglicher Art mit einem Geschäftswert von mehr als € 5.000,00 für den Einzelfall bzw. bei Dauerschuldverhältnissen im Jahresgeschäftswert von mehr als € 5.000,00 der vorherigen Zustimmung durch die Mitgliederversammlung bedarf. Im übrigen gibt sich der Vorstand eine Geschäftsordnung mit Geschäftsverteilung.

(7) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 4 Mitglieder anwesend sind.

(8) Die Abgeltung des Aufwendungsersatzes ist in der Finanzordnung des Vereins geregelt.

(9) Der Schriftführer hat über jede Sitzung des Vorstands und der Mitgliederversammlung ein Protokoll aufzunehmen, das von ihm und dem Vorsitzenden bzw. dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

(10) Der Kassier verwaltet die Kasse sowie das sonstige Vermögen des Vereins und führt ordnungsgemäß Buch über alle Einnahmen und Ausgaben. Er hat der Hauptversammlung einen Rechenschaftsbericht zu erstatten.

(11) Vorstandsmitglieder nach § 9 Abs. 1 können nur Vereinsmitglieder werden.

§ 10 erweiterter Vorstand

(1) Der erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus

  • den Mitgliedern des Vorstands
  • dem Sprecher der Masters
  • dem Sprecher der aktiven Trainer im Verein
  • dem Beauftragten für Antragswesen und Fördermittel
  • dem Sprecher der Eltern
  • dem Sprecher der Jugend

Die Mitglieder des erweiterten Vorstands werden mit Ausnahme der Vorstands vom Vorstand nach Bedarf berufen und entlassen.

(2) Der erweiterte Vorstand tritt nach Bedarf zusammen oder wenn ein Drittel seiner Mitglieder dies beantragt. Die Sitzungen werden durch den Vorsitzenden, im Falle dessen Verhinderung durch ein anderes Vorstandsmitglied einberufen und geleitet.

(3) Der erweiterte Vorstand berät den Vorstand. Weitere Aufgaben ergeben sich aus der Satzung. Durch Beschluss kann die Mitgliederversammlung weitergehende Einzelaufgaben übertragen.

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