Satzung (page 11)
§ 13 Vereinsjugend
(1) Die Jugend des Vereins führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über ihre durch den Haushalt des Vereins zufließenden Mittel im Rahmen der Finanzordnung.
(2) Die Jugendordnung ist eine Arbeitsgrundlage für alle Mitglieder des Schwimmvereins Hengersberg e.V. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sowie deren berufene Vertreter der verschiedenen Gruppierungen und Abteilungen.
(3) Ziele
Die Jugendarbeit des Schwimmvereins Hengersberg e.V. bietet den jugendlichen Mitgliedern des Vereins Hilfe bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung an. Sie soll die sportliche Betätigung und das soziale Verhalten der Jugendlichen fördern.
Sie soll den Gemeinschaftssinn sowie die internationale und nationale Verständigung pflegen.
(4) Aufgaben
– Planung, Organisation und Durchführung von Freizeitveranstaltungen
– Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen für nichtorganisierte Jugendliche (z.B.: offene Jugendwerbetage, Spielfeste)
– Bereitstellung geeigneter sportlicher Betätigungsformen für Jugendliche, die keinen Wettkampfsport betreiben
– Kontakte zu anderen Jugendorganisationen
– Kontakte zu den verschiedenen Ausbildern
(5) Sonstiges
Im übrigen gilt die Vereinssatzung.