Satzung (page 3)

§ 3 Vereinstätigkeit

(1) Die Verwirklichung des Vereinszwecks erfolgt durch die Ausübung der Sportarten Schwimmen, Tauchen, Flossenschwimmen und Wassergymnastik.

Eine wichtige Aufgabe sieht der Verein in der Leibeserziehung von Kindern, Schülern und Jugendlichen, der Jugenderholung, Freizeitpflege der Jugend und in internationalen Begegnungen. Ferner fördert der Verein die Verbreitung des Sportgedankens und die Schaffung und sinnvolle Nutzung geeigneter Sportstätten.

(2) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

(3) Die Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke erfolgt unter Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes, soweit dies ohne Beeinträchtigung eines effizienten Sportbetriebes möglich ist.

Schreibe einen Kommentar